Der DFL Deutsche Fußball Liga e.V., Guiollettstraße 44-46, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland („DFL e.V.“) ist als so genannter Verantwortlicher im Sinn der Europäischen Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) und des Bundesdatenschutzgesetzes („BDSG“) verpflichtet, beim Umgang mit personenbezogenen Daten die datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten.
Hiermit werden Mitarbeiter und Beauftragte akkreditierungsfähiger Medien und Dienstleister („Antragsteller/Akkreditierte“) über die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten im Sinn von Art. 4 Nr. 2 DSGVO („Daten“) durch den DFL e.V. im Rahmen der Durchführung des Akkreditierungsverfahrens für die Spiele der Bundesliga und der 2. Bundesliga sowie des Spiels um den Supercup in dem nachfolgend beschriebenen Umfang informiert.
Sämtliche Akkreditierungen werden als Tagesakkreditierungen erteilt. Das Akkreditierungsverfahren für die Spiele der Bundesliga und 2. Bundesliga sowie des Spiels um den Supercup wird von der Sportcast GmbH als Auftragsverarbeiter im Sinn des Art. 28 DSGVO für den DFL e.V. durchführt; ebenso obliegt der Sportcast GmbH im Auftrag des DFL e.V. die Produktion des Basissignals dieser Spiele. Die Ausstellung der betreffenden Akkreditierung erfolgt durch den jeweiligen Heimclub.
Stellt ein Antragsteller/Akkreditierter den Akkreditierungsantrag nicht selbst, sondern über einen zentralen Ansprechpartner, muss dieser zentrale Ansprechpartner die Weiterleitung der vorliegenden Datenschutzinformationen sicherstellen.
Antragsteller/Akkreditierte müssen dabei nur diejenigen Daten bereitstellen, die für die Entscheidung über die Erteilung der Akkreditierung und deren Ausübung erforderlich sind oder zu deren Erhebung der DFL e.V. gesetzlich verpflichtet ist. Ohne die Bereitstellung dieser Daten wird der DFL e.V. den Akkreditierungsantrag in der Regel nicht berücksichtigen und prüfen können.
Im Einzelnen:
I.Verantwortliche Stelle, Datenschutzbeauftragter
Verantwortliche Stelle ist der der DFL e.V. Antragsteller/Akkreditierte erreichen den betrieblichen Datenschutzbeauftragten der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, die das operative Geschäft des DFL e.V. führt, unter datenschutz@dfl.de
II.Herkunft der Daten und Datenkategorien
Der DFL e.V. verarbeitet Daten, die er im Rahmen des Akkreditierungsverfahren von den Antragstellern/Akkreditierten erhält. Relevante Daten der Antragsteller/Akkreditierten sind Stammdaten (Vor- und Nachname, Geburtsdatum), Kontaktdaten, Berufsstatus, Legitimationsdaten (z.B. Presseausweisdaten als Nachweis der Hauptberuflichkeit).
III.Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung, Datenempfänger
Der DFL e.V. verarbeitet die Daten im Einklang mit den Bestimmungen der DSGVO und des BDSG. Das bedeutet, die Daten werden nur bei Vorliegen einer gesetzlichen Erlaubnis verarbeitet (insbesondere, wenn die Datenverarbeitung für die Entscheidung über die Erteilung der Akkreditierung erforderlich bzw. gesetzlich vorgeschrieben ist oder aufgrund berechtigter Interessen des DFL e.V. oder Dritter erfolgt), oder wenn im Einzelfall eine Einwilligung des jeweiligen Antragstellers/Akkreditierten vorliegt.
Innerhalb des DFL e.V. erhalten diejenigen Stellen die Daten, die diese zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten brauchen. Auch von ihm eingesetzte Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO), insbesondere die Sportcast GmbH, und weitere Dienstleister sowie Datenempfänger (insbesondere der jeweilige Heimclub zur Ausstellung der Akkreditierung) können zu diesen genannten Zwecken Daten erhalten. Dies können darüber hinaus Unternehmen in den Kategorien Spieltags- und Stadionorganisation, Stadionsicherheit, Druck und Versand sowie IT-Dienstleistungen sein.
Daten der Antragsteller/Akkreditierten werden nur an Empfänger außerhalb des DFL e.V. weitergegeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies erlauben oder gebieten. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger der Daten z. B. die hierunter genannten Empfänger sein (auch der Unternehmensgruppe des DFL e.V. angehörige Unternehmen, der jeweilige Heimclub und sonstige Dritte).
1.Für Zwecke des Akkreditierungsverfahrens, Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO
Die Verarbeitung der Daten erfolgt zu Zwecken der Entscheidung über die Erteilung der Akkreditierung und deren Nutzung.
2.Im Rahmen der Interessenabwägung, Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO
Soweit erforderlich, verarbeitet der DFL e.V. die Daten über die eigentlichen Zwecke des Akkreditierungsverfahrens hinaus zur Wahrung seiner berechtigten Interessen oder der berechtigten Interessen Dritter. Beispiele:
Antragsteller/Akkreditierte haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die vorstehende Verarbeitung sie betreffender Daten Widerspruch einzulegen. Legt ein Antragsteller/Akkreditierter Widerspruch ein, wird der DFL e.V. seine Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, welche die Interessen, Rechte und Freiheiten des jeweiligen Antragstellers/Akkreditierten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
3.Wahrnehmung von Aufgaben in öffentlichem Interesse, Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO, sowie zur Abwehr von Gefahren für die staatliche oder öffentliche Sicherheit, § 24 Abs. 1 Nr. 1 BDSG
Soweit erforderlich, verarbeitet der DFL e.V. die Daten zu Zwecken der Sicherheitsüberprüfung und übermittelt Daten bei konkreter Gefährdungslage an zuständige Sicherheitsbehörden, wenn dies
Antragsteller/Akkreditierte haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die vorstehende gemäß Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO erfolgende Verarbeitung sie betreffender Daten Widerspruch einzulegen. Legt ein Antragsteller/Akkreditierter Widerspruch ein, wird der DFL e.V. seine Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, welche die Interessen, Rechte und Freiheiten des jeweiligen Antragstellers/Akkreditierten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
4.Aufgrund gesetzlicher Vorgaben, Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO
Zudem unterliegt der DFL e.V. diversen rechtlichen Verpflichtungen, das heißt gesetzlichen Anforderungen (z. B. Steuergesetze). Zu den Zwecken der Verarbeitung gehören unter anderem die Erfüllung steuerrechtlicher Kontroll- und Meldepflichten.
5.Aufgrund einer Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO
Soweit der Antragsteller/Akkreditierte dem DFL e.V. eine Einwilligung zur Verarbeitung von Daten für bestimmte Zwecke erteilt, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis der Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf wirkt erst für die Zukunft. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.
IV.Speicherdauer der Daten
Soweit erforderlich, verarbeitet und speichert der DFL e.V. die Daten aufgrund der wiederholten Entscheidungsbedürftigkeit über die Erteilung von Akkreditierungen für die Dauer des Bestehens des Vertrags mit dem jeweiligen Lizenznehmer oder Dienstleister, bei dem der Antragsteller/Akkreditierte beschäftigt ist, oder dem mit ihm direkt bestehenden Vertrag. Sollte der Antragsteller/Akkreditierte vor Beendigung des Vertrags mit dem jeweiligen Lizenznehmer oder Dienstleister aus seinem Beschäftigungserhältnis ausscheiden oder endet ein mit ihm direkt bestehender Vertrag, endet die Verarbeitung, Speicherung und Nutzung seiner Daten abweichend von den vorstehenden Bestimmungen mit dessen Ausscheiden vorbehaltlich der Bestimmungen der nachfolgenden Absätze.
Die Verarbeitung, Speicherung und Nutzung der Daten durch den DFL e.V. kann im Einzelfall je nach Zweck der Speicherung auch darüber hinaus erfolgen, beispielsweise zu Zwecken der Geltendmachung und Ausübung rechtlicher Ansprüche sowie Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten.
Die im Rahmen der Interessenabwägung gemäß Ziffer III.2. erhobenen und verarbeiteten Daten werden so lange gespeichert, wie dies aufgrund der berechtigten Interessen erlaubt ist.
Darüber hinaus unterliegt der DFL e.V. verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO) ergeben.
V.Übermittlung von Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation
Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums - EWR) erfolgt nur bei Vorliegen einer gesetzlichen Erlaubnis (insbesondere wenn die Datenverarbeitung zur Durchführung des Akkreditierungsverfahrens und der Ausstellung einer Akkreditierung erforderlich bzw. gesetzlich vorgeschrieben ist oder aufgrund berechtigter Interessen des DFL e.V. (einschließlich von mit ihm nach §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen oder sonstiger Dritter) und einer der Voraussetzungen der Art. 44 bis 49 DSGVO (z.B. bei Ländern mit angemessenem Datenschutzniveau gemäß Art. 45 Abs. 1 DSGVO, bei Vereinbarung von EU Standarddatenschutzklauseln, Art. 46 Abs. 2 d) i.V.m. Art. 93 Abs. 2 DSGVO).
VI.Datenschutzrechte der Antragsteller/Akkreditierten
Antragsteller/Akkreditierte haben das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO i.V.m. §§ 29, 34 BDSG, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO i.V.m. § 35 BDSG, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO i.V.m. § 35 BDSG sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DSGVO. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO).